Unser Ziel

Für die Barhufbearbeitung von Pferden gibt es in Deutschland viele unterschiedliche Theorien und Herangehensweisen. Oft wird diese Vielfalt als unübersichtlich und gegensätzlich empfunden. Nicht selten wird darüber diskutiert, welche Theorie die beste für das barhuf gehende Pferd ist.

Viele, die diese Diskussionen verfolgen, sind immer wieder verwirrt von den verschiedenen Positionen. Zunehmend stellen sich Pferdebesitzer, Therapeuten oder auch Versicherer die Frage nach den wesentlichen Orientierungspunkten in dieser Diskussion.

Der gemeinsame Nenner

Hier will der DHV mit einem neuen Ansatz Hilfestellung geben. Dabei nimmt er jedoch keine inhaltliche Position zu den unterschiedlichen Hufbearbeitungstheorien ein. Im Gegenteil, der DHV stellt alle Bearbeitungstheorien gleichberechtigt nebeneinander.

In diesem Sinne ist der DHV auch keine Einrichtung, die Pferdebesitzer in der Methodik der Hufbearbeitung ihres Pferdes berät.

Der DHV verfolgt vielmehr einen pragmatischen Ansatz. Er stellt die Frage: Was ist die gemeinsame Basis aller praktischen Arbeit am Huf? Was ist das gemeinsame Interesse von Hufbearbeiter und Kunde?

Mit der Beantwortung dieser Frage will der DHV mehr Transparenz für Hufbearbeiter, Kunde und alle anderen Akteure schaffen.

Zu diesem Zweck definiert der DHV drei Kriterien. Diese Kriterien sollen einen Rahmen schaffen, in dem Hufbearbeiter, Therapeuten, Tierärzte oder auch Versicherer vertrauensvoll und unterstützend am Pferd zusammenarbeiten.

Das Ziel dieser drei Kriterien ist es, einen Hufbearbeiter als qualifizierten Experten gegenüber seinem Handlungsfeld zu kennzeichnen.

Drei Kriterien

Folgende Kriterien ermöglichen die Registrierung als „Qualifiziertes Mitglied“:

  1. Der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung an einer beliebigen Hufbearbeiterschule
  2. Der Nachweis einer Gewerbeanmeldung (Neben- oder Hauptgewerbe), als Garant einer regelmäßig ausgeübten Tätigkeit
  3. Der Nachweis einer Versicherung (Betriebshaftpflicht) als vertrauensvolle Kundenbasis

Diese Kriterien bilden einen verallgemeinerbaren Handlungsrahmen für die Arbeit am Pferd und setzen gleichzeitig Mindeststandards für alle Beteiligten.

Hufbearbeiter aller Schulen haben durch den Nachweis dieser drei Kriterien die Möglichkeit, sich als „Qualifiziertes Mitglied“ beim DHV registrieren lassen. So können sie nach Außen darstellen, dass Sie als professionelle Dienstleister tätig sind.